AGB

§1 Geschäftsbedingungen

1.1 Der Kunde ist mit seiner Unterschriftsleistung auch bei Übermittlung durch E-Mail bzw. der telefonischen Zusage an seine Bestellung gebunden (siehe §7)

§ 2 Fristen und Termine

2.1 Vereinbarte Fristen bzw. Termine für die Leistung und Lieferung sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung, für die MDS  bindend.

2.2 Bei Verzögerung der Leistung und Lieferung aufgrund höherer Gewalt, ist eine Haftung durch die MSA ausgeschlossen. Hier verlängern sich jeweils die Zeiten für die Leistung und Lieferung um die Dauer der Behinderung.

§ 3 Erscheinung, Vorbereitung, Schulung und Einsatz

3.1 Die Ausbilder erscheinen ca. 30 min. vor Beginn der Ausbildung um entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Zudem hat der Kunde oder ein von ihm Beauftragter beim Eintreffen des Ausbilders an geeigneter Stelle anwesend zu sein. Ist keiner der genannten Personen anzutreffen, wird der Kunde für zusätzlich entstandene Kosten haftbar gemacht.

3.2 Unterweisungen und Vorträge zur Unfallverhütung werden entsprechend 3.1 behandelt.

3.3 Bei Betriebsbegehungen hat ebenso ein Verantwortlicher zu Beginn anwesend zu sein.

§ 4 Personal

4.1 Die MDS übernimmt für den Ausfall bzw. das Nichterscheinen des Personals (freie Mitarbeiter) aufgrund höherer Gewalt, keine Haftung.

§ 5 Anfahrt

Die An- und Abreise findet ab Sasbach statt.

§ 6 Preise, Kostenübersicht, Fälligkeit, Zahlung, Zahlungsverzug

6.1 Die Preise über Lieferungen und Leistungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen, oder telefonisch nachzufragen.

6.2 Der Kunde kann auf Verlangen eine komplette Kostenübersicht erhalten.

6.3 Der Privat-Kunde kann an der Ausbildung nur teilnehmen, wenn er zum Ausbildungstermin die Gebühren überwiesen hat (Eingang auf unserem
Konto) oder Bar bezahlt.

6.4 Der Firmen-Kunde bekommen nach der Ausbildung oder sonstiger Lieferung und Leistung eine Rechnung zugesandt, die spätestens am 10. Tage nach Erhalt durch Überweisung bzw. per Scheck (V-Scheck/EC Scheck), zu begleichen ist. Verspätete Zahlungen werden mit Mahngebühren und Zinsen zusätzlich belastet. Als Rechnungsabschluss gilt die Buchung der Bonität auf dem Konto der MDS. Der Kunde erkennt den Saldo an, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Erst nach Eingang der Zahlung werden die Dokumente an den Kunden versendet.

6.5 Ab dem 30 sten Tag tritt automatisch Zahlungsverzug ein und das gerichtliche Mahnverfahren, bzw. Inkassoverfahren wird eingeleitet.

§ 7 Rücktrittsrecht

7.1 Der Kunde hat die Möglichkeit bis zu 8 Tage nach Auftragserteilung (Anmeldung) kostenfrei zurückzutreten, Ansonsten gelten nachstehende Rücktrittsvereinbarungen, hiernach zahlt der Kunde bezogen auf den in der Auftragsbestätigung genannten Ausbildungstermin:  Vom 07-01 Tag 50% des Gesamtbetrags

Tritt der Kunde am Tage der Schulung, Lieferung oder Leistung zurück, so hat er die vollen Kosten (100%) zu tragen (maßgebend ist die in der Anmeldung im Auftrag oder im Vertrag genannte Personenzahl oder Einsatzzeit). Nach dem Versand des Vorbereitungskurses und der Tauglichkeitsprüfung sind bei einem Rücktritt auch für diese beiden Leistungen die vollen Kosten zzgl. Versand zu tragen, dieser Betrag wird zum nächsten (darauf folgenden) Ausbildungstermin gutgeschrieben. Wird dieser Termin auch nicht wahrgenommen verfällt der Anspruch auf eine Gutschrift.

§ 8 Ausbildungsnachweise / Fortbildungsnachweise und Unterlagen (EDV) / Referenzliste

8.1 Prüfungsbogen und Ausbildungsberichte werden durch die MDS archiviert und 10 Jahre aufbewahrt.

8.3 Das Datensicherheitsgesetz findet entsprechend Anwendung (Daten können nur mit dem Einverständnis des Betroffenen weitergegeben werden).

8.4 Berichte der Arbeitssicherheit werden 10 Jahre aufbewahrt.

8.5 Wir nehmen unsere Kunden nach in eine Referenzliste auf, die auch im Internet veröffentlicht wird. Der Kunde kann jeder Zeit die Löschung aus der Referenzliste beantragen, gleiches gilt für Fotos.

§ 9 Gerichtsstand

9.1 Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Achern vereinbart.