UVV-Prüfungen

UVV-Prüfungen

Nach § 10 der BetrSichV hat das Unternehmen sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden muss. Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.

Regale

Gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Zu den Regalen gehören unter anderem:

Schwerlastregal

Palettenregal

Einfahrregal

Kragarmregal

Einschubregal

Umlaufregal

Fachbodenregal

Durchfahrregal

Durchlaufregal

Hochregallager

Container

Gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:

Absetzkipper

Abrollkipper

Abgleitkipper

Seitenlader

Hubkipper

Leitern und Tritte

Gemäß DGUV Information 208-016 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Leitern und Tritte sind unter anderem:

Anlegeleiter

Seilzugleiter

Glasreinigerleiter

Tourenleiter

Mehrzweckleiter

Saalleiter

Anhängeleiter

Seilleiter

Rolleiter

Etagenleiter

Mastleiter

Montageleiter

Kettenleiter

Treppenleiter, Podestleiter

Leitertritte

Tritthocker

Treppentritte

Rolltritte

Ladebrücken und fahrbare Rampen

Gemäß DGUV Regel 108-006 & DGUV 308-007 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Ladebrücken und fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Im Sinne der DGUV Regel wird unterschieden zwischen:

Ladebrücke

Ladesteg

Ladeschiene

Fahrbare Rampe

Personenaufnahmemittel

Gemäß TRBS 2121, DGUV Regel 101-005, DGUV Information 201-029 & 209-075 hat jedes Unternehmen dafür zu sorgen, dass Personenaufnahmemittel (PAM) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.

Absturzsicherung

Jeder Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit seiner Objekte Sorge zu tragen. Werden arbeiten in der Höhe durchgeführt, fordert das Arbeitsstättengesetz eine fachgerechte Sicherung gegen Absturz (DIN4426). Ist kein Absturzschutz vorhanden, muss das beauftragte Gewerbe vor Ausführung der Arbeit nachrüsten. Denn gemäß Arbeitsschutzgesetz ist das ausführende Gewerbe für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.

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