UVV-Prüfungen
Nach § 10 der BetrSichV hat das Unternehmen sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme, sowie nach jeder Montage auf einer neuen Baustelle oder an einem neuen Standort geprüft werden muss. Darüber hinaus unterliegen Arbeitsmittel einer regelmäßigen Prüfung durch eine befähigte Person.
Regale
Gemäß DIN EN 15635 & DGUV Regel 108-007 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Regale, Lagereinrichtungen und Lagergeräte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.
Zu den Regalen gehören unter anderem:
Schwerlastregal
Palettenregal
Einfahrregal
Kragarmregal
Einschubregal
Umlaufregal
Fachbodenregal
Durchfahrregal
Durchlaufregal
Hochregallager
Container
Gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.
Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:
Absetzkipper
Abrollkipper
Abgleitkipper
Seitenlader
Hubkipper
Leitern und Tritte
Gemäß DGUV Information 208-016 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.
Leitern und Tritte sind unter anderem:
Anlegeleiter
Seilzugleiter
Glasreinigerleiter
Tourenleiter
Mehrzweckleiter
Saalleiter
Anhängeleiter
Seilleiter
Rolleiter
Etagenleiter
Mastleiter
Montageleiter
Kettenleiter
Treppenleiter, Podestleiter
Leitertritte
Tritthocker
Treppentritte
Rolltritte
Ladebrücken und fahrbare Rampen
Gemäß DGUV Regel 108-006 & DGUV 308-007 hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass Ladebrücken und fahrbare Rampen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.
Im Sinne der DGUV Regel wird unterschieden zwischen:
Ladebrücke
Ladesteg
Ladeschiene
Fahrbare Rampe
Personenaufnahmemittel
Gemäß TRBS 2121, DGUV Regel 101-005, DGUV Information 201-029 & 209-075 hat jedes Unternehmen dafür zu sorgen, dass Personenaufnahmemittel (PAM) vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden muss.
Absturzsicherung
Jeder Eigentümer oder Betreiber einer Immobilie ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit seiner Objekte Sorge zu tragen. Werden arbeiten in der Höhe durchgeführt, fordert das Arbeitsstättengesetz eine fachgerechte Sicherung gegen Absturz (DIN4426). Ist kein Absturzschutz vorhanden, muss das beauftragte Gewerbe vor Ausführung der Arbeit nachrüsten. Denn gemäß Arbeitsschutzgesetz ist das ausführende Gewerbe für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.