Hubarbeitsbühnen
Der Umgang mit Hubarbeitsbühnen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach DGUV Grundsatz 308-008 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit Hubarbeitsbühnen arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Hubarbeitsbühnen
LKW-Arbeitsbühnen
Stempelmastbühnen
Selbstfahrende Gelenkteleskope

Gelenkbühnen
Personenlift mit Abstützung
Scherenbühnen
Gelenkteleskopbühnen

Hubsteiger
Anhängerarbeitsbühnen
Teleskopbühnen
Raupenarbeitsbühnen

Schulungsinhalte
Alle Mitarbeiter:innen, die einen Hubarbeitsbühne bedienen bzw. dies zukünftig beabsichtigen, müssen das Mindestalter von 18 Jahre erreicht haben.
Unsere Schulungskonzepte werden nach den aktuellsten Verordnungen der DGUV aufgebaut und abgehalten.
Diese Schulung kann bei uns vor Ort oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden!
Theorie
Rechtliche Grundlagen | Unfallgeschehen | Aufbau und Funktion | Verkehrsregeln – Verkehrswege
Praxis
Betrieb allgemein | Regelmäßige Prüfungen | Umgang mit der Last | Sondereinsätze | Einweisung / Bedienerübungen
Referenten
Unsere Schulungen werden von fachkompetenten und zertifizierten Trainern gehalten.
Abschluss
Sie schließen diese Schulung mit
einem personenbezogenen Bedienerausweis und einem anerkannten Zertifikat ab.