Freimessen gemäß DGUV
Der Umgang beim Freimessen von Gefahrenstoffen erfordert Können, Geschick und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein. Nach DGUV Grundsatz 313-002 und DGUV Regel 113-004 benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit Gefahrstoffen arbeitet, eine entsprechende Ausbildung inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Freimessen
Unter Freimessen versteht man das Ermitteln einer möglichen Gefahrstoffkonzentration bzw. des Sauerstoffgehaltes mit dem Ziel der Feststellung, ob die Atmosphäre im Behälter, Silo, Schacht oder engen Raum ein sicheres Arbeiten ermöglicht.
Schutzmaßnahmen
Das Freimessen stellt eine wichtige Schutzmaßnahme bei geplanten Arbeiten in obigen Innenräumen dar und muss ggf. auch während der Arbeiten erfolgen.
Vorkenntnisse
Für diese Schulung ist es vorteilhaft bereits Kenntnisse in den zu messenden Stoffe und die damit verbunden Gefährdungen zu besitzen.
Schulungsinhalt
Alle Mitarbeiter:innen, die Freimessungen von Gefahrtsoffenvornehmen bzw. dies zukünftig beabsichtigen, müssen das Mindestalter von 18 Jahre erreicht haben.
Unsere Schulungskonzepte werden nach den aktuellsten Verordnungen der DGUV aufgebaut und abgehalten.
Diese Schulung kann bei uns vor Ort oder in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden!
Theorie
Rechtliche Grundlagen | Theoretische Grundlagen | Grundlagen zu Gefahrstoffen | Gasmesstechnik l Messtaktik
Praxis
Umgang mit Messgeräten | Sichtkontrolle und Anzeigetest | Frischluftabgleich | Kalibrierung
Referenten
Unsere Schulungen werden von fachkompetenten und zertifizierten Trainer gehalten
Abschluss
Sie schließen diese Schulung mit
einer fachkundigen Prüfung und einer Bescheinigung ab.