Fachkraft für Arbeitsicherheit – FASI
Die rechtlichen Grundlagen dazu werden im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ geregelt. Als Bestandteil des Arbeitsschutzes fallen unter den Begriff auch Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen im Arbeitsalltag. Denn diese sowie berufsbedingte Krankheiten kosten die Unternehmen viel Geld. Zur Arbeitssicherheit zählt ebenso der anwendungssichere und störungsfreie Betriebsablauf, auch in Büros. Vermeiden auch Sie präventiv Unfälle und Gefahrenquellen mit der externen Sicherheitsfachkraft der MDS Industrie.
Die vorrangigen Maßnahmen der Arbeitssicherheit sind die Sicherung, Minimierung und der Schutz des Arbeitnehmers vor Gefahren, die die Gesundheit betreffen.
Betriebsbegehungen
Wir beraten Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und dokumentieren die Sicherheit bei Ihnen vor Ort.
Gefährdungsbeurteilung
Wir unterstützen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen.
Aus- und Weiterbildung
Wir führen Aus- und Weiterbildungen Ihrer Mitarbeiter durch.